Samstag, 26. April 2008

Update: PR-Aktion und Verwirrspiel

Entsprechend neusten Informationen aus zuverlässiger Quelle in Frankreich erfuhren wir soeben, dass die Geschichte um die angebliche Meldung des Grabfundes (siehe unseren Bericht: "Ist dies nun das "Tombe Perdue"?) an die "Direction Regionale des Affaires Culturelles Languedoc-Roussillon (DRAC-LR)" falsch war!
Die Archäologie-Abteilung des DRAC habe nie eine diesbezügliche Information erhalten und es bestehe auch keine Akte zum betreffenden Fall. Ebenfalls wäre - gemäss DRAC - die im Pressebericht der "Cinema Libre Studio" angegebene Person grundsätzlich auch nicht autorisiert, die zitierten Aussagen zu machen.

Ausserdem scheint bei der ganzen Geschichte gegebenenfalls
eine Verletzung des Kulturgüter-Transfergesetzes vorzuliegen!


Als Kulturgut gilt ein aus religiösen oder weltlichen Gründen für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft bedeutungsvolles Gut, das einer Kategorie nach Artikel 1 der UNESCO-Konvention von 1970 angehört. Bei Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Kulturgut bearf es entsprechende Bewilligungen der zuständigen Behörden.

Im vorliegenden Fall wurden ja angeblich Artefakte in Frankreich ausgegraben und nach England und Kanada verschoben. Dazu ist zu bemerken, dass alle Rechte bezüglich der Funde beim französischen Staat liegen - sofern diese Funde als "echt" klassifiziert werden.

Meine Meinung: "Bloodline" - der ganze Wirbel diente bestenfalls dazu, kräftig die Werbetrommel für den kommenden Film zu rühren; falsche Meldungen zu einem Werk mit gezinkten Bildern, gefälschten Dokumenten, gefälschten Aussagen und gefälschten Funden - ein Dokumentarfilm…..!?

(Auch für diesen Kommentar gilt explizit die Freiheit der Meinungsäusserung, von welcher ich selbst ja somit wieder gerne Gebrauch mache…)