Simonie, Messehandel und Totenkult
So manche Geheimnisse umgeben den ehemaligen Priester von Rennes-le-Château, Bérenger Saunière. Im Zusammenhang mit seiner Geschichte und seinem angeblichen Reichtum, stösst man immer wieder auf die Begriffe "Messehandel", "Simonie" und "Totenkult".
Nun, was bedeutet eigentlich der Ausdruck "Simonie"?
Wir sind dieser Frage nachgegangen und fanden folgende Erklärungen:
Der Ausdruck "Simonie" wurde vom biblischen Zauberer Simon Magnus abgeleitet, welcher von Petrus die Gabe Gottes gegen Geld erkaufen wollte (gem. Apostelgeschichte 8, 18 - 24), und bezeichnet auch den Verkauf eines heiligen Amtes, einer Zeremonie oder eines gesegneten, geheiligten Gegenstandes. Seit den Edikten von Mailand - im Jahr 313 - als die Kirche begann, Macht und Reichtümer anzusammeln, war eben diese genannte Simonie ein in der Kirche weit verbreitetes Übel. Verschiedenste, gegen die Simonie gerichtete Erlasse belegen dies. Im Jahr 451 beispielsweise wurde anlässlich des Konzils von Chalkedon die Priesterweihe gegen Bezahlung untersagt. Bestätigt wurde dieses Verbot ebenfalls im 3. Lateran-Konzil 1179 und dem Trienter-Konzil von 1545 - 1563. Am häufigsten verbreitet war die Simonie vom 9. bis zum 11. Jahrhundert. Zur Zeit der Reformation war die verbreiteteste Form der Simonie der Ablass- und auch der Reliquienhandel.
Unter den Begriff der Simonie fällt aber nicht die Übergabe von Geld oder Geldeswert an den Vollzieher geistlicher Dienste und die Entgegennahme durch diesen, wenn damit nicht das Geistliche bezahlt, sondern ein Beitrag zum Unterhalt des Leistenden erbracht werden soll. Diese Dienste müssen ja durch Menschen vollzogen werden, denen der Unterhalt durch das christliche Volk gebührt (vgl. Thomas v. A., S.Th. 2,2 q.100 a.3). "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert" (Lk 10,7; vgl. 1 Tim 5,18) - oder - "Wisst ihr nicht, dass die, welche die heiligen Handlungen verrichten, von den Einkünften des Heiligtums essen, dass die, welche am Altare ihres Amtes walten, ihren Anteil vom Altare bekommen? So hat der Herr auch verordnet, dass die, welche das Evangelium verkünden, vom Evangelium leben sollen" (1 Kor 9,13 f).
Zur Verhütung von Unzukömmlichkeiten setzt die Kirche diese Beiträge in Gebührenordnungen fest, für deren Erlassung in manchen Punkten die Ortsordinarien, in manchen die Provinzialkonzile oder die Bischofskonferenzen zuständig sind. Der Verkauf geistlicher Sachen widerspricht ihrem Ursprung der frei schenkenden Güte Gottes.
"Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr auch geben" (Mt 10,8).
So manche spektakuläre Widerlegung grosser Geheimnisse birgt bei näherer Betrachtung erhebliche Widersprüche und Ungereimtheiten. So ist es auch in diesem Fall, denn Bérenger Saunière verfügte aus unserer Sicht nachweislich über weit ergiebigere Geldquellen als nur die - im Gesamtzusammenhang mit dem ganzen Reichtum stehenden - relativ bescheidenen Beträge aus einer Anzahl eventuell gelesener Andachts-Messen.